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   BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1574/02   

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https://dejure.org/2002,24246
BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1574/02 (https://dejure.org/2002,24246)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.2002 - 1 BvR 1574/02 (https://dejure.org/2002,24246)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 1 BvR 1574/02 (https://dejure.org/2002,24246)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1574/02
    Auch bei dem der gerügten Verletzung des Gleichheitssatzes zu Grunde liegenden Sachverhalt lässt sich nicht ausschließen, dass die Ermittlung von Tatsachen für die verfassungsgerichtliche Entscheidung von Bedeutung sein kann und dass die besondere Kenntnis der Fachgerichte - hier: ihre umfassende Erfahrung mit der rechtlichen Beurteilung steuerrechtlicher Sachverhalte - dem Bundesverfassungsgericht bei der verfassungsrechtlichen Prüfung der umstrittenen Regelung von Nutzen sein werden (vgl. dazu BVerfGE 72, 39 [45]).

    Dass § 14 Abs. 3 KStG die Beschwerdeführerinnen bereits gegenwärtig zu später nicht mehr korrigierbaren Maßnahmen veranlasst hat, sodass auf Grund dessen nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 72, 39 [44 f.]) die unmittelbar gegen § 14 Abs. 3 KStG gerichtete Verfassungsbeschwerde zulässig sein könnte, ist weder substantiiert vorgetragen noch ersichtlich.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1574/02
    Der mit dem Grundsatz der Subsidiarität verfolgte Zweck, eine fachgerichtliche Klärung der Sach- und Rechtslage herbeizuführen (vgl. BVerfGE 65, 1 [38]), ist hier - entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerinnen - durch die Beschreitung des Rechtswegs erreichbar.
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1574/02
    Auch die Voraussetzungen des - auf die hier unmittelbar gegen § 14 Abs. 3 KStG erhobene Verfassungsbeschwerde - sinngemäß anwendbaren § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG (vgl. dazu BVerfGE 84, 90 [116]; 93, 319 [338]) liegen nicht vor.
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1574/02
    Auch die Voraussetzungen des - auf die hier unmittelbar gegen § 14 Abs. 3 KStG erhobene Verfassungsbeschwerde - sinngemäß anwendbaren § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG (vgl. dazu BVerfGE 84, 90 [116]; 93, 319 [338]) liegen nicht vor.
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1574/02
    Danach ist eine Verfassungsbeschwerde eines von der angegriffenen Regelung selbst, gegenwärtig und unmittelbar Betroffenen unzulässig, wenn er vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts in zumutbarer Weise Rechtsschutz durch die allgemein zuständigen Gerichte erlangen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 97, 157 [165] m. w. N.).
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